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Allgemeine - Geschäftsbedingungen
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1. Abschluss des Reisevertrages
Die Reiseanmeldung wird mit Unterschrift und Rücksendung an den Veranstalter verbindlich. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.
2. Zahlungen
Mit Zustandekommen des Reisevertrages werden Zahlungen wie folgt fällig: Bei Anmeldungen ab 28 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis fällig. Bei Anmeldungen, die früher als 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen, wird ein Anzahlungsbetrag von 25 % sofort fällig, die Restzahlung hat dann ohne weiter Aufforderung 30 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten kann es abweichende Zahlungs- Stornierungen und Umbuchungsmodalitäten geben. Bei ausgewählten Spezialreisen können Anzahlungen bis zu 50% des Reisepreises fällig werden.
Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständiger Bezahlung seiner Reise beim Veranstalter bzw. dem Reisebüro zugesandt. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als drei Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich anfallenden Kommunikationskosten sowie die Versandkosten der Eilzustellung an den Kunden weiter zu belasten. Sollten dem Kunden die Reiseunterlagen bis spätestens sechs Tage vor Reiseantritt nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Aqua Active Agency bzw. das vermittelnde Reisebüro.
Zahlungsmodalitäten:
Sie können Ihre gebuchte Reise bei Aqua Active Agency per Überweisung, oder Kreditkarte (Visa-, Mastercard oder American Express) bezahlen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Kreditkartenzahlung ein Disagio in Höhe von 3% der Rechnungssumme erheben müssen.
Bei Buchungen im Kurzfristbereich (21 Tage vor Reiseantritt) werden die Reisekosten per Lastschriftverfahren vom vereinbarten Konto abgebucht.
2.1 Im Falle der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich AAA nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach § 3 zu verlangen.
3. Rücktritt durch den Kunden , Umbuchungen, Ersatzpersonen
3.1. Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er diese Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren. * Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30% pro Person.
Hotelbuchungen
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 % pro Person
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % pro Person
Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % pro Person
Ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 % pro Person
Ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 95 % pro Person
Am Tag des Reiseantritts oder Nichterscheinen 100 % pro Person
Besondere Stornobedingungen Flüge :
Flüge zu Tagesaktuellen Preisen Basistarif z.B. bei Condor oder Air Berlin, nach Festbuchung sofort 100 % des Reisepreises.
Besondere Stornobedingungen Tauchsafaris
* Bis 56. Tag vor Reiseantritt 30% p. Pers.
* Ab 56. - bis 30.Tag vor Reiseantritt 50% p. Pers.
* Ab 29. - bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% p. Pers.
* Ab 14. - Anreisetag 100% p. Pers.
Abweichende Stornobedingungen bei den Schiffen:
*Seven7Seas: bis 90. - 30 % / 89. – 30. Tag 50 % / 20. – 15. Tag 75 % ab 14 Tag 100 %
*Longimanus : bis 60. - 30 % / 59. - 41. Tag 50 % / 40. – 29. Tag 75 % / ab 30. Tag 100 %
Bei Vermittlungen haben die AGB des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit
3.2. Umbuchung
Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisesantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen Änderungen berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. pro Person. Bei Änderung der Saisonzeiten wird der Reisepreis dem neuen Reisetermin angeglichen.
3.3. Ersatzpersonen
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. So weit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen
(insbesondere Änderungen bei Flugbuchungen) werden diese weiter belastet.
3.4. Zusatz bei Storno und Umbuchungen
Dem Reisenden steht das Recht zu nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist bzw. wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Je nach Buchung von zusätzlichen Leistungen anderer Leistungs-träger ( z. B. Fluggesellschaften ) gelten die spezifischen Storno- und Umbuchungsbedingungen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind, und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
5.1. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Benutzung von Bootseinrichtungen und der Sportangebote, soweit im Katalog nichts anderes vermerkt, sind grundsätzlich im Reisepreis nicht eingeschlossen. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche, usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von AAA.
6. Flugleistungen, Flugzeiten
6.1. Flugleistungen Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich steuerrechtlich um die Vermittlung im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche und/oder gesetzliche Haftung des Veranstalters gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
6.2. Flugzeiten
Soweit AAA vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerung haftet AAA nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von AAA zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
6.3 Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; 8sog. Black List)
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft soweit sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet Ihnen die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden
Sobald uns bekannt ist welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird werden wir Sie hierüber in Kenntnis setzen.
Uns bekannte Äderungen werden Zeitnah in Ihrer Buchung angepasst, diese können Sie im Kundenlogin auf unserer Website jederzeit einsehen.
Die so genannte Black List ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
7. Gewährleistungen, Abhilfe
7.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es- unbeschadet unserer vorrangigen Leistungsplicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind besonderst verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungs-Bedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
Die Reiseleitung bzw. örtlichen Vertreter sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
Sofern die Reiseunterlagen keinen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit Aqua Active Agency in Verbindung.
Bürozeiten:
Mo – Fr 09:00 – 18:30
Samstag 09:00 – 16:00 Uhr
Sammelwahl: 0049 (0) 5507 919903
AAA tritt ausschließlich als Vermittler zwischen den Reisenden und dem Veranstalter auf.
7.2. Beeinträchtigung der Kreuzfahrtleistungen:
Witterungsbedingt und bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, oder wegen technischer Probleme behält sich der Reiseveranstalter eine Routenänderung, oder ein gleichwertiges Ausweichangebot vor.
7.3. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter!
Bei Anmeldung unterhalb der Mindestteilnehmerzahl (variiert von Veranstalter zu Veranstalter) kann aus Kostengründen keine Kreuzfahrt durchgeführt werden. Alle anderen Leistungen bleiben grundsätzlich erhalten, bzw. werden der Teilnehmerzahl angepasst. Sollte die Kreuzfahrt aus technischen oder unvorhergesehenen Gründen nicht stattfinden können, werden die geleisteten Reisekosten von dem Veranstalter ersetzt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7.4 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages sei auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j BGB“
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert , gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften nach des §651e Abs.3 , Satze 1 und 2 Absatz 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7.5. Abhilfe bei Reisemängeln
Weist die Reise aus Sicht des Kunden Mängel auf, so muss sich unverzüglich an die Reiseleitung gewendet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies für den Kunden zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, muss binnen einer Frist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend gemacht werden. Sollte vor Ort der Entschluss gefasst werden, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so muss in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst der Mangel angezeigt zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist gesetzt werden, damit keine weiteren Ansprüche verloren gehen. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7.6 Ausschluss von Ansprüchen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb von 4 Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der nachfolgend angegebener Anschrift geltend machen.
Nach dieser Frist, können Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 7.6 wenn Gewährleistungsrechte aus dem §651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Wegen Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
7.6_1 Reisegepäck
Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
7.7 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.
8. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktsicherer Haftung bleiben unberührt.
8.1. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen - und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet sind.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von AAA bedingt sind. AAA steht dafür ein, den Reisenden über diese Bedingungen die ihr bekannt sind, oder die ihr unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn der Reisende AAA beauftragt, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet AAA nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass AAA die Verzögerung zu vertreten hat.
10. Tauchen
Jeder Taucher muss im Besitz einer gültigen ärztlichen Tauchtauglichkeitsbescheinigung sein. Wir weisen darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen Tauchgänge unterhalb 40 m nicht zulässig sind, es sei denn der Taucher verfügt über ein entsprechendes Brevet. Alle Gäste, die bei Aqua Active Agency Tauchpakete buchen, verpflichten sich grundsätzlich, die weltweit geltenden Tauchsicherheitsregeln einzuhalten. Bei Verstoß muss mit entschädigungslosem Ausschluss vom Tauchprogramm gerechnet werden.
Die gilt insbesondere bei Alkoholgenus vor - oder zwischen den Tauchgängen!
Verantwortlich für die Einhaltung der Regeln ist der
Diveguide, seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten
Tritt bei Nichtbeachtung dieser Regeln ein Schadensfall ein, so haftet der Taucher für dadurch entstandenen Schäden und Aufwendungen in vollem Umfang.
11. Versicherung
Der Abschluss einer Reiseversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter behilflich sein.
Die Reisekostenversicherung beginnt am Tage der Buchung und gilt bis zum Ende der Reise.
Die Versicherungsbedingungen werden auf verlangen im Wortlaut ausgehändigt!
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von AAA ist Göttingen. Für den Fall, dass der Vertragspartner von AAA keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für AAA um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Göttingen vereinbart.
13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam, bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
14. Allgemeines
Alle Angeben im Prospekt und auf den Webseiten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck - und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Alle Personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
AQUA ACTIVE AGENCY
Inh. Marion Goldmann
Eichsfeldstr. 46
D 37136 Seeburg
Tel: 0049 (0) 5507 919903 - Fax: 0049 (0) 5507 915834 Email: reisen@aquaactive.de
Web: www.aquaactive.de
Steuernummer: 20/115/09364 - DE245065915


