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Kanaren

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Willkommen auf den Kanarischen Inseln

Das mediterran-subtropische Klima der Kanaren ist aufgrund seiner Nähe zum nördlichen Wendekreis das ganze Jahr über angenehm, was dem Archipel den Beinamen Inseln des ewigen Frühlings eingebracht hat.
Die Flora der Kanarischen Inseln zeichnet sich sowohl durch eine hohe Artenvielfalt.

Beste Reisezeit:

Die konstant angenehmen Temperaturen machen die Kanaren das ganze Jahr über zu einem lohnenswerten Reiseziel.

Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Ausserdem ist die Einreise mit einem Reisepass, der höchstens ein Jahr abgelaufen ist, oder mit einem für die Dauer des Aufenthalts gültigen vorläufigen deutschen Personalausweis möglich. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Botschaft beantragt werden kann. Kinderausweise und der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten werden anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, wird empfohlen, eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, die amtlich beglaubigt ist, mitzunehmen.

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Pass für Haustiere mit einer gültigen Tollwutimpfung. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Ausserdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Microchip gekennzeichnet sein. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.

Neue EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen:
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) neue Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten.

Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen künftig die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den bisher schon verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die neuen Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden. Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht grösser als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschliessbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschliessen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschliessbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich.
Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die neuen Regeln betreffen nur das Handgepäck.

Ebenso können weiterhin:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente, andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente
(flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays) und Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte) im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie während des Fluges benötigt werden.

Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise).

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschliessen, etwa in den USA oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschliesslich Luft-, Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit grossen Menschenansammlungen.

Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass nach den Bombenattentaten des 11. März 2004 in Madrid die spanischen Sicherheitsbehörden ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt haben. Trotzdem kann ein weiterer islamistisch motivierter Anschlag nicht ausgeschlossen werden.
Am 30.12.2006 wurde ein schwerer Bombenanschlag auf den Madrider Flughafen Barajas verübt, zu dem sich die ETA in einem Kommuniqué bekannte. Premierminister Zapatero verkündete noch am selben Tag ein Suspendierung des in 2006 aufgenommenen Dialogs mit der ETA, da diese den im März 2006 erklärten Waffenstillstand gebrochen habe.
Der ETA nahe stehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Strassenkrawalle an. Am 25. Januar wurde ein mutmassliches ETA- Mitglied mit Plänen für Anschläge auf touristische Einrichtungen festgenommen. In der Vergangenheit hat die ETA vor Anschlägen auf zivile Ziele die Sicherheitsbehörden gewarnt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Meningokokken Meningitis/Hepatitis-A und -B.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Geographische Lage:
Länge: 13-18° westl. Länge
Breite: 27-29° nördl. Breite

Amtssprache: Spanisch
Währung: Euro
Landesvorwahl: 0034
Zeitverschiebung: MEZ und MESZ -1h
Stromversorgung/-spannung: 220 Volt, 50 Hertz (in älteren Gebäuden sind noch Anschlüsse mit 125 Volt vorhanden)

Adresse der Botschaft:

Botschaft des Königreichs Spanien
10787 Berlin Lichtensteinallee 1
Tel.: +49 30 2540070
Fax: +49 30 25799557
embespde@correo.mae.es
www.spanischebotschaft.de

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