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Malta & Gozo

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Willkommen im Reiseland Malta & Gozo, Perlen des Mittelmeers

Beste Reisezeit:

Reisen sind von Frühling bis Herbst möglich. Im Frühling ist die Natur schöner, im Herbst das Wasser wärmer - aber die Sonne scheint immer. Im Sommer kann es fast unangenehm heiss werden.

Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültigen (auch vorläufigen) Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Ausserdem ist die Einreise mit einem Reisepass, der höchstens ein Jahr abgelaufen ist, möglich. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Botschaft beantragt werden kann. Kinderausweise müssen auch bei Kindern unter zehn Jahren ein Lichtbild enthalten, der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten (der mitreisen muss) wird ebenfalls anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden.

Es ist eine Vorbereitungszeit von etwa sieben Monaten notwendig, damit Hunde und Katzen aus EU-Ländern nach Malta einreisen dürfen. Unter anderem sind folgende Punkte zu beachten: Die Identität des Tieres muss durch einen Mikrochip unter der Haut nachweisbar sein. Bei der Einreise müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und ein tierärztliches Tollwutimpfzeugnis vorgelegt werden. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als zwei Tage sein und die Impfung muss bei Ankunft mindestens 215 Tage zurückliegen. Vor der Einreise wird eine Antikörper-Titration vorgenommen, um zu prüfen, ob die Impfung erfolgreich war. Ausserdem müssen die Tiere 24 bis 48 Stunden vor der Ankunft gegen Zecken und Bandwurm behandelt worden sein. Bei Kampfhundrassen liegen Beschränkungen vor. Nähere Informationen zu den Bestimmungen und zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.

Neue EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) neue Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten.
Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen künftig die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den bisher schon verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die neuen Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden. Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt.

Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht grösser als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschliessbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschliessen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschliessbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich.
Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die neuen Regeln betreffen nur das Handgepäck.

Ebenso können weiterhin:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente, andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente
(flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays) und Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte) im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie während des Fluges benötigt werden. Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise).

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschliessen, etwa in den USA oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschliesslich Luft-, Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit grossen Menschenansammlungen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:

Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Bei Einreise aus einem Infektionsgebiet muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorliegen. Ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten. Wenn epidemiologisch begründet, werden Kinder unter 9 Monaten isoliert oder überwacht, sofern sie aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet kommen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-A + B.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Geographische Lage:
Länge: 14,5-15° östl. Länge
Breite: 35,5-36° nördl. Breite

Amtssprache: Maltesisch, Englisch
Provinzhauptstadt: Valletta
Währung: Maltesische Lira
Landesvorwahl: 00356
Zeitverschiebung: MEZ und MESZ
Stromversorgung/-spannung: 240 Volt, 50 Hertz, ein Adapter ist erforderlich

Adresse der Botschaft:

Botschaft der Republik Malta
10785 Berlin
Klingelhöferstrasse 7, Tiergartendreieck Block 4
Tel.: +49 30 2639110
Fax: +49 30 26391123
maltaembassy.berlin@gov.mt

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