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Türkei

Willkommen im Reiseland Türkei
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.
Reisedokumente
Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise folgende Dokumente an:
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit) Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit, bitte beachten sie nachfolgende Empfehlungen)
Gültiger vorläufiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit) Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (bitte beachten Sie nachfolgende Empfehlungen). Für Kinder gilt Folgendes: Kinder können in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-) Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 01.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird, können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen und damit in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument!
Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.
Wechselkurs: (31.03.2009)
1 EUR = 2,115750 Neue Türkische Lira (YTL);
1 YTL = 0,50
Transfer:
Sie werden von einem unserer Partner vor Ort am Flughafenterminal in Empfang genommen und zum Resort begleitet
Gern sind wir Ihnen bei der Suche nach dem günstigsten Flug behilflich.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird und der Tagtarif eingestellt ist (außer für Fahrten von/zu einigen Flughäfen) Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Gut zu wissen!
Die Strafen für Verkehrsdelikte wurden Anfang 2008 drastisch erhöht.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung ( TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel; unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Mehr Informationen zum Thema Einreise - und Länderinformationen erhalten Sie bei Auswärtigen Amt!



