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Afrika - Kenia

Willkommen im Reiseland Kenia
Endlos weite Savannen, nur bevölkert von Büffeln, Elefanten, Giraffen und Wildkatzen. An den tropischen Stränden locken Palmen, weisser Sand und erstklassige Hotels.
Kenia ist das Ziel derer, die Naturschönheiten suchen. Prägend ist die Savanne. Doch das Land, fast doppelt so gross wie Deutschland, bietet viel mehr:
Palmenbestandene Traumstrände am Indischen Ozean mit einer einzigartigen Unterwasserwelt in den Korallenriffs südlich von Mombasa, Bergwälder und Kraterseen, alpines Hochgebirge am Mount Kenya, Wüstengebiete und das Rift Valley, der Ostafrikanische Graben. Darin reiht sich See an See, die Heimat unzähliger Vögel. Berühmt ist der Nakuru-See, ein Paradies der Flamingos.
Legendär sind die Nationalparks und Wildreservate Amboseli, Masai Mara - das im Süden an die berühmte Serengeti in Tansania grenzt - und Tsavo. Grosswildjäger trifft man hier nicht mehr; die Jagd ist in Kenia verboten und auf Wilderer warten drakonische Strafen.
Heute geht es im Geländewagen auf Fotopirsch: Elefant, Nashorn, Büffel, Löwe und Leopard sind die beliebtesten Ziele. Dazu die Atmosphäre des freien, wilden Lebens - nicht nur, wenn eine Büffelherde durchbricht, sondern auch, wenn die fremdartigen Geräusche die Nacht in einer komfortablen Safari-Lodge oder einem einfachen Zeltlager begleiten.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise einen noch mindestens sechs Monate gültigen (auch vorläufigen) Reisepass und ein gebührenpflichtiges Visum, das bei der Einreise ausgestellt wird. Das Visum kann aber auch und sollte - um Wartezeiten zu vermeiden - vor Abreise in Deutschland beantragt werden und ist für drei Monate gültig. Rück- oder Weiterreiseticket sind ebenfalls vorzulegen. Welche Unterlagen Sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei den zuständigen Vertretungen in Deutschland. Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschliessender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein "multi-entry"-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden.
Für Hunde und Katzen muss eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden, deren Bearbeitung in der Regel mindestens einen Monat dauert. Ausserdem muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mit Tollwutimpfbescheinigung vorgelegt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschliessen, etwa in den USA oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschliesslich Luft-, Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit grossen Menschenansammlungen.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in Kenia terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschliessen sind. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi "Jomo Kenyatta" u nd Mombasa "Daniel arap Moi" gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln.
Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlass zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Äberfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet. Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung. Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und ausserhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fussgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen grösseren Städten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Bei Einreise aus einem Infektionsgebiet muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorliegen. Ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Polio/Tetanus/Diphtherie/Gelbfieber. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Tollwut/Typhus/Meningokokken Meningitis.
Malaria:
Grundsätzlich besteht in Kenia ein erhöhtes Malariarisiko unterhalb von 2.500 m. Ebenfalls besteht ein Risiko im Grenzbereich um 2.500m Höhe (v.a. in den Provinzen Nyanza und Rift Valley, so wie die Provinzen Central, Eastern und Western). In diesem Fall spricht man von einer sog. "Highland malaria". Aufgrund der vielerorts vermehrten Regenfälle und Äberschwemmungen der vergangenen Wochen, stehen für viele Insekten, wie z.B. Mücken vermehrt Brutplätze zur Verfügung. Dadurch nimmt die Anzahl der Äberträgermücken zu. Aus diesem Grund treten Krankheiten, die durch Mücken übertragen werden, wie z.B. Malaria während und nach den Regenperioden häufiger auf. Insbesondere in den Nationalparks (z.B. Krüger Nationalpark, Tsavo-Nationalpark, etc.) besteht ein erhöhtes Malariarisiko! Reisenden in die Regionen werden sorgfältige Mückenschutzmassnahmen - und nach ärztlicher Absprache ggf. eine medikamentöse Malariavorbeugung - empfohlen.
Gelbfieber:
Kenia gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
Cholera:
Landesweit und insbesondere in Machakos-, Kisuma- and Nyanza-District, besteht ein erhöhtes Cholera-Infektionsrisiko. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering einzustufen. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemassnahmen sind empfohlen.
Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis):
In bestimmten Regionen des Landes (v.a. im Hinterland) besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis). Auch bei europäischen Reisenden, die zu unterschiedlichen Zeiten aus sowohl beruflichen wie auch touristischen Gründen Tansania, Kenia und Sambia besuchten, wurden bereits Infektionen mit dem Erreger der Schlafkrankheit festgestellt. Die Reisenden hielten sich vor allem in den Nationalparks Tansanias (Manyara, Serengeti, Ngorongoro), in Masai Dörfern, am Manyara See, sowie im Tsavo-Nationalpark in Kenia, auf. Bei Aufenthalten in Ostafrika, insbesondere Tansania (National Parks), Kenia (National Parks) und Sambia, werden aufgrund des Risikos der durch Mücken übertragenen Erkrankungen (z.B. Schlafkrankheit), sorgfältige Mücken-Schutzmassnahmen empfohlen.
Masern:
Im vergangenen Jahr 2006 wurden aus verschiedenen Landesteilen Masernausbrüche gemeldet v.a. aus Rift Valley, Nyanza und Nairobi. Auf Grund der schwerwiegenden Komplikationen die bei einer Masernvirus-Infektion auftreten können ist ungeimpften Personen bzw. Personen, die noch keine Masern durchgemacht haben und in ein Masern-Epidemiegebiet reisen oder in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern, Tagesstätten, Kinderheimen, u. ä. arbeiten, ein Impfschutz empfohlen.
Rift Valley Fever (RFV):
Seit Beginn des Jahres meldeten die Behörden über 500 Erkrankungsfälle und 140 Todesfälle des sog. Rift-Tal Fiebers. Die Erkrankungsfälle wurden registriert im Nordwesten Kenias, nahe der Stadt Garissa (in den Regionen von Korakora, Shanta Abak, Shell Gulliet, Shimbirey), sowie in Ijara und Wajir (Nordost Provinz) so wie aus Tana River, Isiolo (Ostprovinz), Kirinyanga, Maragua, Thika (Zentralprovinz), Kajiado (Rift Valley Provinz) und Lamu, Taita Taveta und dem Kilifi Distrikt in der Küstenprovinz (Coast Province). Zur Untersuchung und Eindämmung des Ausbruchs sind Experten der lokalen Gesundheitsbehörde, der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des "Centre for Disease Control" (CDC) sowie Hilfsorganisationen vor Ort. Die meisten Erkrankten hatten zu kranken Tieren direkten oder indirekten Kontakt.
Der Mensch infiziert sich entweder direkt durch den Kontakt mit Organen und Blut erkrankter Tiere - vor allem Rinder und Schafe - oder auch mittels "Tröpfcheninfektion" durch Aerosole die von erkrankten oder toten Tieren ausgehen und dann eingeatmet werden. Daher sind insbesondere Landwirte, Metzger, Tierärzte und Personen die in engen Kontakt zu Tieren stehen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Eine Virusübertragung durch Mücken ist ebenfalls möglich. Reisende sollten sich von Rindern, Ziegen und Schafen, so wie von Tierkadavern fernhalten. Sorgfältige Mückenschutzmassnahmen sind immer empfohlen.
Meningokokken-Meningitis:
In vielen Regionen Nord-, Ost- und Westafrikas besteht in den Monaten November / Dezember bis März / April / Mai (je nach Region) eine heisse Trockenzeit. Jahreszeitliche, klimatische Bedingungen beeinflussen die saisonale Häufung verschiedener Erkrankungen. Weltweit wird die höchste Zahl der Meningokokken-Meningitis-Erkrankungen (eitrige Hirnhautentzündung) während Trockenperioden beobachtet. Dies gilt besonders für den "Meningitisgürtel" der Sahelzone, südlich der Sahara. Erkundigen Sie sich vor der Abreise über die klimatischen Bedingungen in Ihrem Reiseland. Reisenden in Risikogebiete v.a. in den "Meningitisgürtel Afrikas" wird eine Schutzimpfung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt empfohlen.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemassnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Strassenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.
Geographische Lage:
Länge: 37,6-41,6° östl. Länge
Breite: 1,7-4,6° südl. Breite
Amtssprache: Kisuaheli, Englisch
Währung: Kenia-Schilling
Landesvorwahl: 00254
Zeitverschiebung: MEZ +2h
Stromversorgung: 220 und 240 Volt, 50 Hertz, gelegentlich gibt es in Hotels auch 110 Volt-Anschlüsse, für die ein Adapter erforderlich ist
Adresse der Botschaft:
Botschaft der Republik Kenia
10969 Berlin
Markgrafenstrasse 63
Tel.: +49 30 2592660
Fax: +49 30 25926650
office@embassy-of-kenya.de
www.embassy-of-kenya.de



