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Micronesien

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Willkommen im Reiseland Micronesien
Mikronesien ist ein Sammelbegriff für ein „Inselmeer“ von über 2000 tropischen Inseln und Atollen, die auf über 7 Millionen km² des westlichen Pazifischen Ozeans verstreut sind. Geographisch liegen fast alle Inseln nördlich des Äquators.

Die Inseln sind ein wahres Naturmuseum hauptsächlich in den Lagunen und unter Wasser. Doch auch an Land im Dschungel sind viele historische Zeugen zu entdecken.

Beste Reisezeit:

Angenehm sind die etwas trockeneren Monate von Januar bis März.

Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen noch mindestens 120 Tage über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass. Touristen erhalten bei der Einreise am Flughafen ein kostenloses Visum für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen. Die Formulare werden von der befördernden Fluggesellschaft ausgegeben. Für die Erteilung des Visums ist der Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets in ein Land, in das die Einreise gestattet ist, notwendig. Kinderausweise und der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten werden anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen:
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden. Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht grösser als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschliessbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschliessen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschliessbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck. Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden: - Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder, - Persönlich verschriebene Medikamente, - andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays) - Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).

Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschliessbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis:
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell grössere Menschenansammlungen.

Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Polio/Tetanus/Diphtherie/Typhus. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Amtssprache: Englisch
Währung: US-Dollar
Landesvorwahl: 00691
Zeitverschiebung: MEZ +8h
Stromversorgung: 110 und 220 Volt, ein Adapter ist erforderlich

Adresse der Botschaft:

Botschaft der Föderierten Staaten von Mikronesien
US-20036 Washington D.C.
1725 North Street N. W.
Tel.: +1 202 2234383
Fax: +1 202 2234391
firstsecretary@fsmembassydc.org
www.fsmembassydc.org / www.visit-fsm.org

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