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Singapur

panorama

Singapur ist ein sehr kleines Land auf einer kleinen Insel, aber mit vier Millionen Einwohnern eine recht große Stadt, die aus mehr oder weniger großen "Stadtteilen" besteht.

Sehenswürdigkeiten:
Das kleine Land hat ein breites Spektrum an Sehenswürdigkeiten zu bieten, von Hochhäusern und Kolonialbauten über Kirchen und Tempel, Museen und Themenparks, Naturreservaten und Tiergärten, Kultur und Küche bis zu Einkaufszentren und Stränden.

Einkaufen:
Restaurants geben die Preise meistens in der Form $19.99++ an, dass bedeutet, dass die Preise Steuern (7%) und Bedienung (10%) noch nicht enthalten und zum Rechnungsbetrag noch addiert werden. Hotels und schicke Restaurants schreiben eventuell sogar +++ hinter den Nettobetrag, hier wird noch 1% CESS (einer Art "Touristensteuer") aufgeschlagen.

Trinkgelder sind in Singapur unüblich, selbst Taxifahrer geben das Wechselgeld im Allgemeinen bis auf den letzten Cent raus oder runden sogar zu ihren Ungunsten ab, um sich nicht mit Kleingeld rumplagen zu müssen.

Shopping:
Neben Essen ist Einkaufen die große Lieblingsbeschäftigung der Singapurer, und dementsprechend ist diese Stadt das Einkaufsparadies schlechthin. Die größte Einkaufsstraße ist die Orchard Road, in der sich ein Einkaufszentrum an das nächste reiht, die vor allem Nobelgeschäfte beherbergen und dementsprechend hohe Preise haben. Günstigere Preise findet man in Bugis, hier gibt es die neuesten Trends (und daher ist es in erster Linie bei Singapurs Teenagern sehr beliebt). Die besten Preise und interessantesten Sachen gibt es in Little India oder Chinatown, denn hier leben und kaufen die einheimischen ethnischen Gruppen Singapurs, wobei es aber auch schon viele Läden gibt, die sich speziell auf Touristen eingerichtet haben.

Dank niedriger Steuern und Zölle ist Elektronik in Singapur vergleichsweise günstig. Allerdings sollte man die touristisch orientierten Geschäfte auf der Orchard Road (besonders den berüchtigten Lucky Plaza) meiden, und statt dessen besser die Funan oder Mustafa Shopping Mall ansteuern, dort bekommt man im Allgemeinen gute Ware zu angemessenen Preisen ohne übers Ohr gehauen zu werden. Für Computerzubehör empfiehlt sich auch der Sim Lim Square. Auf alle Fälle sollte man sich vor jedem Kauf bewusst sein, dass in Singapur 220V Spannung mit einem 3poligen Stecker verwendet wird.

Im Gegensatz zu den meisten anderen südost-asiatischen Ländern werden in Singapur Raubkopien nicht öffentlich verkauft und auf den Import solcher Ware stehen hohe Strafen. Trotzdem ist es nicht unbedingt schwierig, in Little India oder sogar in den Unterführungen der Orchard Road Fälscherware zu finden.

Küche:
Singapur ist ein Schmelztigel von Kochkünsten aus aller Welt und eine kulinarische Reise wert! Der Vielvölkerstaat ist ein Paradies für Gourmets, der eine einmalige Auswahl an Geschmacksrichtungen bietet: chinesische, malaiische, indische, thailändische, indonesische, japanische und koreanische Gerichte.

So breit wie die Auswahl an Geschmacksrichtungen, so vielfältig ist das Angebot an Restaurants im Stadtstaat. Die einheimische Küche kann man am besten in den einfachen Garküchen der Hawker Centres oder Foodcourts testen, dort werden landestypische Gerichte sehr schnell und preiswert (ein Gericht kostet nur wenige Dollar) serviert. In den luxoriösen, klimatisierten Restaurants und Hotels findet man exzellente Kulinaria aus der ganzen Welt, allerdings zu entsprechend höheren Preisen.


Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Außerdem müssen Rück- oder Weiterreisetickets nachgewiesen werden. Bei der Einreise wird ein Stempel mit der Aufenthaltsdauer erteilt, in der Regel liegt diese bei 30 Tagen, kann aber auch kürzer sein. Vor Ort kann dann eine Verlängerung beantragt werden. Die Konsularabteilung weist darauf hin, dass die Einreise nach Singapur immer im Ermessen der Einreisebehörde vor Ort liegt.
Kinderausweise sollten auch bei Kindern unter 10 Jahren ein Lichtbild enthalten, der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten wird ebenfalls anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Es wird empfohlen, für Kinder einen Reisepass zu beantragen. Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, benötigen einen eigenen Reisepass und sollten eine von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitnehmen. Welche Unterlagen sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren sie bei den zuständigen Vertretungen.


EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des
Fluges benötigt werden:

  • Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder
  • Persönlich verschriebene Medikamente,
  • andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
  • Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
    Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden (Kinder über 1 Lj.), die in den letzten 6 Tagen in einem Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten gewesen sind oder durch ein solches Land im Transit gereist sind. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen Gebiete.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Typhus.

Dengue Fieber:
In Singapur besteht in mehreren Regionen ein Infektionsrisiko für Dengue Fieber. Dengue-Fieber wird ganzjährig durch tag- und nachtaktive Stechmücken übertragen. Durch das feuchte Klima und die intermittierenden Regenfälle steigt die Zahl der Überträgermücke und in der Folge damit die Zahl der Infizierten. Daher sollten nicht nur während der Nacht sondern auch untertags unbedingt gute Mückenschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Chikungunya-Fieber:
Ein Infektionsrisiko für Chikungunya-Fieber besteht in vielen Landesteilen. In vergangenen Jahr (2009) wurden mehrere Chikungunya-Fälle registriert, darunter auch Touristen. Reisende sollten gute Mückenschutzmaßnahmen durchführen.

Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt

Zeitverschiebung:
MEZ +7h

Adresse der Botschaft:
Botschaft der Republik Singapur
10117 Berlin
Friedrichstraße 200

+49 30 2263430
+49 30 22634355
singemb_ber@sgmfa.gov.sg
www.singapore-embassy.de


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